§ 1 Mitgliedsbeitrag

(1) Der Fanclub "Bambini-Gang" erhebt von seinen aktiven und passiven Mitgliedern gemäß Vereinssatzung einen Mitgliedsbeitrag als Jahresbeitrag. Der wird jeweils für das abweichende Geschäftsjahr vom 01.07. des laufenden Jahres bis 30.06. des Folgejahres entrichtet.

 

(2) Die Beitragspflicht endet mit Ablauf der Kündigungsfrist bzw. nach Zugang des Beschlusses über den Ausschluss aus dem Verein bzw. dem Todestag.

 

(3) Der Mitgliedsbeitrag untergliedert sich wie folgt:

a) 0-4 Jahre: Kostenfrei

b) 4-13 Jahre: 7,50 € pro Jahr

 

(4) Ermäßigungen gemäß § 1 (2) c) gelten ab dem Monat, in dem der Antrag mit dem Nachweis für das Vorliegen der Ermäßigung in schriftlicher Form gegenüber dem Verein gestellt wird.

 

Nach Ablauf der Gültigkeit der Ermäßigungsberechtigung hat das Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzungen für die Ermäßigung dem Verein sofort unaufgefordert nachzuweisen. Das gilt auch für den dauerhaften Wegfall der Ermäßigungsberechtigung.

 

(5) Für die Bemessung des Beitrages gilt immer der jeweilige Geburtstag als Stichtag. Ein Mitglied, das während eines Geschäftsjahres die Beitragsgruppe wechselt, zahlt bis zum Vormonat des Geburtstages den anteiligen Beitragssatz wie im Vorjahr und ab dem Monat des Geburtstages den neuen anteiligen Satz gemäß seiner Beitragsgruppe.

 

§ 2 Mitgliedsbeitrag im Beitrittsjahr

(1) Mitglieder, die im laufenden Geschäftsjahr dem Verein beitreten, zahlen für jeden angefangenen Monat einen Beitrag in Höhe von 1/12 des jährlichen Mitgliedsbeitrags ihrer Beitragsgruppe.

 

(2) Dieser Beitrag wird zum Monatsersten des auf den Aufnahme-Beschluss des Vorstandes folgenden übernächsten Monats fällig.

 

§ 3 Aufnahmeentgelt

Es wird kein Aufnahmeentgelt fällig.

 

§ 4 Zahlungsverfahren und Zahlungsart

(1) Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich als voller Jahresbeitrag zum Fälligkeitstermin 15.07. des Geschäftsjahres entrichtet.

(2) Auf einen in Textform gestellten Antrag an den Vorstand und mit dessen Zustimmung besteht die Möglichkeit der halbjährlichen Zahlweise per SEPA-Basis-Lastschrift bzw. Überweisung zur Fälligkeit am 15.09. jedes Geschäftsjahres für den Zeitraum vom 01.07. bis 31.12. und zur Fälligkeit am 15.03. jedes Geschäftsjahres für den Zeitraum vom 01.01. bis 30.06.

(3) Anträge auf weitere veränderte, individuell begründende (z.B. monatliche Zahlungsweise) Zahlungsmodalitäten oder Zahlungsformen sind spätestens 3 Monate vor der nächsten Beitragszahlung mit Begründung in Schriftform beim Vorstand zu stellen, der darüber abschließend entscheidet.

(4) Der Mitgliedsbeitrag wird grundsätzlich durch Teilnahme am SEPA – Basislastschriftverfahren entrichtet. Eine Barzahlung ist vorgesehen.

(5) Überweisungen sind jedoch formlos nach Anzeige und Bestätigung durch den Vorstand zulässig. Änderungen der Bankverbindung des Mitglieds sind unverzüglich dem Verein mitzuteilen.

(6) Bei Kündigungen der Mitgliedschaft werden gezahlte Beiträge nicht zurück erstattet. Offene Beiträge sind dem Mitglied mit der Kündigungsbestätigung mitzuteilen. Sie sind innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft zu begleichen.

 

§ 5 Übergangsregelung

(1) Nach Inkrafttreten dieser Beitragsordnung wird der Mitgliedsbeitrag für die Saison 2023/24 am 30.06.2024 fällig.

(2) Für Mitglieder mit bereits bestehenden abweichenden Zahlungsweisen und Zahlungsformen gilt Satz (1) nicht (Bestandsschutz).

 

§ 6 Inkrafttreten

Die Beitragsordnung tritt am 11.02.2024 in Kraft